Klasse A1
Die Klasse A1 kann mit 16 Jahren erworben werden und wird unbefristet ausgestellt.
Gefahren werden dürfen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw. Bei denen das Verhältnis oder Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kw.
Die Klasse A1 schließt die Klasse AM automatisch mit ein.
6 Monate vor deinem 16. Geburtstag kannst du dich bei uns und beim Bürgeramt für den Führerschein anmelden und 3 Monate vorher deine theoretische Prüfung ablegen. Die praktische Fahrprüfung kannst du 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag ablegen. Deinen Führerschein bekommst du allerdings erst am Tag deines 16. Geburtstages durch die Behörde oder die Prüfstelle ausgehändigt.