Eine Übersicht aller Führerscheinklassen auf einem Blick:
Mindestalter: 15
- zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 50 ccm Hubraum (z.B. Roller)
- drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit und max. Hubraum 50 ccm
Mindestalter: 24
- Motorräder mit unbegrenztem Hubraum und unbegrenzter Leistung
- Dreirädrige KFZ ohne Begrenzung
- Bei Vorbesitz A2 min. 2 Jahre: nur Praxisprüfung
Mindestalter: 16
- Motorräder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 KW. Das Leistungsgewicht darf 0,1 KW pro Kg Fahrzeuggewicht nicht überschreiten
- Dreirädrige KFZ über 45 Km/h, max. 15 KW
- Im Ausland gilt dieser Führerschein nur für über 18-Jährige
Mindestalter: 18
- Motorräder mit unbegrenztem Hubraum jedoch max. 35 KW (48 PS)
- Das Leistungsgewicht darf 0,2 KW pro Kg Fahrzeuggewicht nicht überschreiten
- Bei Vorbesitz A1 min. 2 Jahre: nur Praxisprüfung
- Kein automatischer Aufstieg zu A
Mindestalter: 18
- Automatik Motorräder mit unbegrenztem Hubraum jedoch max. 35 KW (48 PS)
- Das Leistungsgewicht darf 0,2 KW pro Kg Fahrzeuggewicht nicht überschreiten
- Bei Vorbesitz A1 min. 2 Jahre: nur Praxisprüfung
- Kein automatischer Aufstieg zu A
- erworbene Fahrerlaubnis gilt nur für Automatik Fahrzeuge
Mindestalter: 17 bzw. 18
- Mehrspurige Kfz bis 3,5 t z. G.
- Züge bis 3,5 t (gesamt)
Mindestalter: 18
- Vorbesitz Klasse B
- Mehrspurige Zugfahrzeuge bis 3,5 t z.G. und Züge über 4,25 t (insg.) z. G. Anhänger max. 3,5 t
- Nur Praktische Prüfung
Mindestalter: 21
- Vorbesitz Klasse B
- Kraftfahrzeuge mit einer z. G. von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z. G. von nicht mehr als 750 kg)
Mindestalter: 18
- Vorbesitz Klasse B
- Kraftfahrzeuge mit einer z. G. von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z. G. von nicht mehr als 750 kg)
Mindestalter: 18
- Vorbesitz Klasse C1
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg soweit die z. G. der Kombinationen jeweils 12000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 21
- Vorbesitz Klasse C
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer z. G. von mehr als 750 kg
* z.G = zulässiges Gesamtgewicht
Hier gibt es ein Übersicht aller Führerscheinklassen in Deutschland.
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, kannst du dich natürlich direkt an uns wenden. Wir helfen dir gerne weiter.